Ab dem 04.03.2022 gilt wieder die 3G Regel bei uns

Stand: 13.01.2022

Hallo liebe Sportler,

aktuell greift ab dem 04.03.2022 die 3G Regel. Zum Besuch im Sportpark muss jeder Gast ab 18 Jahren einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen negativen Antigen Schnelltest vorweisen (nicht älter als 24 Std.)

➡️  Geimpfte: vollständig geimpfte Personen, bei denen die zweite Impfung mind. 14 Tage zurückliegt

➡️  Genesene: der Nachweis der Covid 19 Genesung darf max. 6 Monate alt sein

➡️  Getestete: Bescheinigung über negativen Testnachweis (nicht älter als 48h)

Es ist ein Nachweis mit Vorlage des Lichtbildausweises vorzubringen.
Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen eines Mund – Nasenschutzes vom Eingang bis auf das Sportfeld und wieder zurück (auf dem Sportfeld kann der Mund-Nasenschutz abgenommen
werden.

Schulkinder (bis 18Jahre) werden regelmäßig in der Schule getestet und müssen zur Zeit keine weiteren Auflagen bei uns erfüllen.

Sollten sich zwischenzeitlich weitere Änderungen ergeben, informieren wir Sie hier!

Wir freuen uns auf Euch!

 

Abos

Ab sofort können wieder Winterabos abgeschlossen werden!

Umkleide:

Mit Abstand (1,50m) können diese genutzt werden

Duschen:

sind wieder geöffnet, Abstände müssen eingehalten werden

Sauna: 

Bleibt geschlossen

Gastronomie:

Unsere Gastro ist wieder geöffnet, aber zur Zeit bieten wir nur Flaschenbier an.

 

Wir freuen uns, Euch jetzt endlich wieder begrüßen zu dürfen!

Euer Stadtwald-Sportpark Team